1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen ganz oder teilweise ausgeschlossen wurden. Sie werden auch für zukünftige Verträge anerkannt. Art und Umfang einer Leistung können mündlich, schriftlich oder telefonisch vereinbart werden.
2. Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsangebotes durch den Kunden gelten als neues Angebot. Die zuvor genannten Preise gelten unter normalen Erntebedingungen. Anfahrts- und Arbeitsvorbereitungskosten sind in den genannten Preisen nicht enthalten. Wird der Auftrag aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen später als vereinbart durchgeführt, können wir bereits entstandene Kosten für Anfahrt, Arbeitsvorbereitung und Personaleinsatz in Rechnung stellen. Bei erschwerten Bedingungen, wie z. B. extremer Nässe, Lagerfrucht, Sturmschäden oder Fremdkörperbesatz, können wir angemessene Preiszuschläge verlangen. Ist die Arbeitserledigung witterungs- oder bodenbedingt nur mit unzumutbarem technischem Aufwand möglich, sind wir nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet. Auftretende Erschwernisse teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit. Sonderwünsche des Auftraggebers, die bei Vertragsabschluss nicht vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.
3. Ausführung
Wir verpflichten uns, die Arbeiten termingerecht und ordnungsgemäß durchzuführen und stellen geeignete Maschinen und Geräte bereit. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten mit unseren Maschinen, Geräten und Arbeitskräften haften wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Werden eigene Arbeitskräfte oder Maschinen des Auftraggebers eingesetzt, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Der Auftraggeber muss uns vor Arbeitsbeginn eindeutig einweisen, gefährdete Nachbarkulturen und Hindernisse kenntlich machen sowie die zu bearbeitenden Flächen vorbereiten. Unterlässt der Auftraggeber dies, haftet er für Eigen- und Drittschäden sowie Verzögerungskosten.
4. Termine
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Arbeitsbeginn rechtzeitig mit uns abzustimmen. Verzögerungen durch Umstände wie schlechte Witterung, höhere Gewalt oder Betriebsstörungen entbinden uns von festen Terminzusagen. Bei Terminüberschreitungen kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
5. Verkehrssicherungspflicht
Bei Straßenverschmutzungen durch unsere Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, den verkehrsgefährdenden Zustand unverzüglich zu beseitigen. Er übernimmt zudem die Verantwortung für die Einhaltung allgemeiner Reinigungspflichten.
6. Haftung
Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung unserer Arbeiten. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Abschluss der Arbeiten gerügt werden. Eine Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Schäden durch vom Auftraggeber verschuldete Verzögerungen, mangelhafte Vorbereitung oder unzureichende Einweisung liegen in dessen Verantwortung. Bei Pflanzenschutzarbeiten haften wir nur für die ordnungsgemäße Ausführung und nicht für Schäden durch unsachgemäße Pflege oder Düngung der Kulturen durch den Auftraggeber.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns eingebrachte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8. Rücktrittsrecht
Wir können Arbeiten aus Witterungsgründen oder wegen nicht ordnungsgemäß vorbereiteter Flächen ablehnen.
9. Zahlung
Bei Auftragserteilung können wir eine Vorauszahlung von 20 % des Gesamtpreises verlangen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei verspäteter Zahlung erheben wir Verzugszinsen gemäß § 247 BGB und Mahnkosten in Höhe von 5 € pro Zahlungserinnerung. Kommt der Auftrag nicht zustande, berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 20 % des Auftragswertes, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
10. Nebenabreden
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder bestätigt wurden.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Hilter. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Osnabrück. Es gilt deutsches Recht.
12. Ergänzende Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.